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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BioBench B.V., vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Dipl.-Ing. Erwin Voss und Dr.-Ing. Peter Breithaupt, Kromme Elleboog 25, 9751 RB Haren, Niederlande, für die Nutzung der von der BioBench B.V. angebotenen Plattform.

Vorbemerkung

Die BioBench B.V. (im Folgenden „BioBench“) stellt eine internetbasierte Plattform (im Folgenden „Plattform“) für die Betreiber von Biogasanlagen zur Verfügung. Diese Plattform hilft Anlagenbetreibern beim Führen eines Betriebstagebuches, gibt Hinweise auf mögliche Verbesserungspotentiale und ermöglicht den Vergleich von Betriebsparametern und Prozessdaten sowohl mit theoretischen Werten, als auch – nach Verfügbarkeit – mit Daten anderer Anlagenbetreiber.

§ 1 Anwendungsbereich dieser AGB; Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform. Betreiber von Biogasanlagen sind keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB; ein Widerrufsrecht besteht insofern nicht.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit BioBench. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn BioBench in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Um die Plattform nutzen zu können, ist ein vorheriger Abschluss eines Nutzungsvertrags zwischen dem Kunden und BioBench erforderlich. Mit dem Absenden einer Anmeldung erfolgt ein Angebot des Kunden an BioBench zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrags zu den hier nieder gelegten Bedingungen. Nach Prüfung des Kundenangebots wird BioBench dem Kunden eine Email mit Registrierungsdaten an die Kunden-E-Mail-Adresse senden. Erst mit Versand der Registrierungsdaten via vorgenannter Email an den Kunden kommt dieser Nutzungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) zustande.

§ 2 Vertragsgegenstand; Pflichten von BioBench

(1) Vertragsgegenstand ist die Nutzung der von BioBench für die Unterstützung von Biogasanlagenbetreibern angebotenen Plattform durch den Kunden.

(2) BioBench stellt dem Kunden die Plattform gemäß der zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden aktuellen Leistungsbeschreibung zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Funktionsbeschreibung ist unter [www.biobench.com] abrufbar. Die Plattform steht mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel zur Verfügung. Davon nicht umfasst sind (i) regelmäßige und im voraus angekündigte Wartungszeiten in angemessenem Umfang, und (ii) Zeiten, während deren die Nutzung der Plattform aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass BioBench nach den Bestimmungen dieser AGB dafür einzustehen hat.

(3) Die mittels der Plattform durch BioBench zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Empfehlungen stellen nicht notwendigerweise optimale Werte und keine zwingenden Handlungsempfehlungen dar. Sie dienen vielmehr dazu, den Nutzern der Plattform eine Hilfe zur Selbsthilfe für die Optimierung ihrer Biogasanlagen an die Hand zu geben. Die über die Plattform ermittelten Daten, Informationen und Empfehlungen können eine Prüfung der Biogasanlage vor Ort und eine Ermittlung individueller Handlungsempfehlungen durch einen Sachverständigen nicht ersetzen.

(4) Die Nutzung der Plattform befreit den Kunden auch nicht von ihm eventuell gesetzlichen oder gegenüber Dritten obliegenden vertraglichen Pflichten zur Dokumentation des Betriebs ihrer Anlagen

§ 3 Einführung zusätzlicher Module

(1) BioBench stellt den Kunden gegebenenfalls und nach alleinigem Ermessen von BioBench während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module, Tools, Funktionalitäten oder zusätzliche Bereiche der Plattform (im Folgenden „Module“) zur Nutzung zur Verfügung, deren Funktionalitäten über die unter [www.biobench.com] abrufbare Leistungsbeschreibung der Plattform hinausgehen. Die Nutzung dieser Module erfolgt zu den hier nieder gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. BioBench behält sich jedoch vor, für die Nutzung dieser Module die Zustimmung zu besonderen Nutzungsbedingungen zu verlangen. In entsprechenden Fällen weist BioBench klar erkennbar hierauf hin.

(2) Ein Vertrag über die Nutzung von Modulen kommt mit der Bestätigung des Vertragsangebots des Nutzers durch BioBench oder mit der ersten Erfüllungshandlung von BioBench zustande.

§ 4 Rechteeinräumung

BioBench räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform zu nutzen. Eine Überlassung der Plattform an den Kunden erfolgt nicht. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Plattform oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder zugänglich zu machen.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm bei BioBench hinterlegten Daten bei Änderungen jeweils unverzüglich zu aktualisieren.

(2) Der Kunde darf die Plattform nur zu seinen eigenen Zwecken nutzen. Eine Nutzung für Biogasanlagen Dritter, oder eine Weitergabe seines Passwortes an Dritte oder eine sonstige Ermöglichung des Zugangs zur Plattform an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde stellt sicher, dass die in seinem Unternehmen tätigen Nutzer diese Verpflichtungen ebenfalls einhalten. Der Kunde ist verpflichtet, ihm von BioBench bei der Anmeldung zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Der Kunde haftet auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz, falls infolge seines Verschuldens Dritte durch Missbrauch seiner Passwörter Leistungen von BioBench nutzen sollten.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass das internetbasierte Speichern von Inhalten mit der Gefahr eines Datenverlustes einhergeht. Es obliegt dem Kunden daher im eigenen Interesse, selbst regelmäßig einen Ausdruck und/oder, so weit möglich, einen Download der von ihm auf der Plattform eingegebenen Daten und der ihm von BioBench mittels der Plattform zur Verfügung gestellten Werte durchzuführen. So weit ein Download möglich ist, ist dieser vom Nutzer nicht auf Servern oder Rechnern von BioBench, sondern auf externen Speichern durchzuführen.

(4) Jegliche Kundenaktivitäten, die darauf ausgerichtet sind oder die Auswirkung haben könnten, die Infrastruktur von BioBench funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt und können ggf. zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Das automatische Auslesen von mit der Plattform zur Verfügung gestellter Daten oder Werte (z.B. durch Crawling oder Spidern) ist nur mit Einwilligung von BioBench gestattet.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er über die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Plattform verfügt, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Hardware, Software sowie der Verbindung zum Internet. BioBench wird den Kunden auf Anfrage über die entsprechenden technischen Voraussetzungen informieren. Im Falle der Weiterentwicklung der Plattform obliegt es dem Kunden, nach Information durch BioBench die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu treffen. BioBench funktioniert mit allen modernen, Javascript unterstützenden Internet Browsern (für Microsoft® Internet Explorer® gilt, das BioBench nur mit Versionen höher als Internet Explorer 6.0 verlässlich funktioniert). Der Gebrauch von Cookies muss aktiviert sein.

§ 6 Nutzung technischer Daten des Kunden

Bei der Nutzung der Plattform gibt der Kunde technische Grund- und Betriebsdaten seiner Biogasanlage auf der Plattform ein, wie beispielsweise die verfahrentechnische Konfiguration der Anlage, die Anzahl und die gerätetechnische Zuweisung von Strom- und Zündöldurchflussmessgeräten, sowie die tägliche Substratfütterung und betriebstechnische Daten wie beispielweise die Fermentertemperatur und der Biogasvolumenstrom. Der Kunde willigt darin ein und überträgt BioBench entsprechende Rechte, dass BioBench sämtliche diese Daten in anonymisierter Form für die Optimierung seiner Dienste verwenden, Dritten – insbesondere anderen Kunden – zugänglich machen und auf Dauer auf seiner Plattform weiter vorhalten darf.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Wenn nicht anders schriftlich vereinbart zwischen dem Kunden und BioBench, beträgt die Laufzeit des Vertrages 12 Monate.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei Ablauf jeweils automatisch um zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Kündigt BioBench den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund fristlos, so erfolgt keine anteilige Erstattung eines bereits vom Kunden gezahlten Entgelts.

§ 8 Vergütung

(1) Die Nutzung der Plattform durch den Kunden ist entgeltlich. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der BioBench Preisliste, welche unter www.biobench.com/de/preisliste abrufbar ist.

(2) Der Kunde hat die Nutzung der Plattform unter den ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unberechtigte Nutzer oder unbefugte Dritte erfolgt. Voraussetzung für den Anspruch von BioBench auf die Vergütung ist der Nachweis, dass der Kunde die Nutzung durch den Dritten zu vertreten hat. Die Vergütungspflicht besteht auch dann, wenn der Kunde einen begründeten Verdacht hatte, dass die Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind, und BioBench nicht unverzüglich informiert hat. Den Kunden trifft jedoch keine Pflicht zur Vergütung der Nutzung durch Unbefugte, wenn die Nutzungshandlung erfolgt ist, nachdem der Kunde BioBench über das Bekanntwerden der Zugangsdaten an Dritte informiert hat.

(3) Die Vergütung für die Nutzung der Plattform ist im Voraus fällig, erstmals mit Beginn der kostenpflichtigen Nutzung der Plattform. Die Vergütung für die Nutzung der Plattform bei Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß § 7 Abs. 2 dieser AGB wird mit Ablauf der Kündigungsfrist vier Wochen vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit fällig. Vergütungen für andere Leistungen als die Möglichkeit zur Nutzung der Plattform werden nach Erbringung der jeweiligen Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Kunden sofort und ohne Abzug fällig.

(4) Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich zu der Vergütung getrennt in Rechnung gestellt.

(5) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat BioBench das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal je Vertragsjahr zulässig. BioBench wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % der bisherigen Vergütung ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.

(6) Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BioBench an Dritte übertragen.

§ 9 Verzug

Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist BioBench berechtigt, den Zugang zu der Plattform zu sperren. Als nicht unerheblich gilt ein Betrag in Höhe von 25 % der durch den Kunden zu zahlenden Vergütung. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen.

§ 10 Leistungsänderungen

(1) BioBench kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder beispielsweise den Hosting-Partner, und die Leistungsmerkmale, wie in der Leistungszusammenfassung und der Benutzerdokumentation beschrieben, weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind. BioBench wird den Kunden über die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen.

(2) Unabhängig hiervon ist BioBench jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen. BioBench wird dem Kunden die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per Email widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. BioBench wird den Kunden in der Ände-rungsmitteilung auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann BioBench den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.

§ 11 Haftung für Mängel

(1) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen haftet BioBench abschließend nach Maßgabe diesem § 11.
(2) Ein Sachmangel liegt ausschließlich dann vor, wenn die Plattform nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Die vertragliche Beschaffenheit der Plattform ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen dieses Vertrages. Bei Abweichungen, welche die Eignung der Plattform zur im Vertrag vorausgesetzten Verwendung nur unerheblich beeinträchtigen, sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen (unerhebliche Abweichungen). Nicht als unerhebliche Abweichungen zählen solche, die sich auf die gespeicherten Daten in der Weise auswirken, dass eine zweckmäßige wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von wesentlichen Teilen der Plattform nicht oder nur stark eingeschränkt möglich ist.

(3) Sind die von BioBench nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird BioBench innerhalb angemessener Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, und nach Zugang einer schriftlichen Män-gelrüge des Kunden die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern, erneut erbringen oder so umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der Plattform möglich ist.

(4) Schlägt die mangelfreie Erbringung aus Gründen, die BioBench zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt. Schlägt hiernach eine Nachbesserung erneut fehl, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(5) Weitergehende und andere als in diesem Absatz 8 ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit BioBench nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Rege-lungen weitergehend haftet.

§ 12 Haftung

BioBench haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:

(1) BioBench haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet BioBench nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Als Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne gilt jede Pflicht, die aus der Natur des Vertrages folgt oder deren Nichteinhaltung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Kunde regelmäßig vertraut. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch insgesamt auf einen Betrag begrenzt, der einer nach diesem Vertrag geschuldeten Jahresvergütung entspricht.

(3) BioBench haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(4) Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von BioBench verschuldeten Datenverlust haftet BioBench nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für Kosten der Wieder-herstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.

(5) Eine etwaige Haftung von BioBench für gegebene Garantien, welche als solche ausdrücklich bezeichnet werden müssen, um Garantien im Rechtssinne zu sein, und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes oder aufgrund von Arglist bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Stolzenau, Niedersachsen, Deutschland.

(3) Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.

©2010 BioBench B.V.

 

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